Betreuungsbüro Morgner – Leistungen
Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
Meine Tätigkeiten als Betreuer
Ich kann in der Betreuung erst dann aktiv werden, wenn ich vom zuständigen Amtsgericht einen offiziellen Auftrag bekommen habe. Nach Erhalt des Beschlusses zur Betreuung werde ich den Bereichen aktiv, für die ich vom Gericht eine Bestellung bekommen habe. Die Aufgabenkreise können sehr unterschiedlich sein. Dieses hängt immer davon ab, in welchen Bereichen meine Hilfe erforderlich und notwendig ist. Bevor es zu einer Entscheidung kommt, in welchen Bereichen ich Ihnen helfe, gibt es mehrere Vorgespräche mit z. B. der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht.
Folgende Tätigkeiten können erfolgen
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das zuständige Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin. Diese Aufgabenkreise können sein:
Vermögenssorge
Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen
Gesundheitssorge
Entscheidung über die Unterbringung
Wohnungsangelegenheiten
Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
Schuldenregulierung
Vertretung gegenüber der Kirche im Missbrauchsverfahren
Das zuständige Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur in einem dieser Aufgabenkreise bestellen.
Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit Ihnen als auch dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder neue benannt werden.