Betreuungsbüro Morgner – Leistungen

Aufgaben eines rechtlichen Betreuers

Meine Tätigkeiten als Betreuer

Ich kann in der Betreuung erst dann aktiv werden, wenn ich vom zuständigen Amtsgericht einen offiziellen Auftrag bekommen habe. Nach Erhalt des Beschlusses zur Betreuung  werde ich den Bereichen aktiv, für die ich vom Gericht eine Bestellung bekommen habe. Die Aufgabenkreise können sehr unterschiedlich sein. Dieses hängt immer davon ab, in welchen Bereichen meine Hilfe erforderlich und notwendig ist. Bevor es zu einer Entscheidung kommt, in welchen Bereichen ich Ihnen helfe, gibt es mehrere Vorgespräche mit z. B. der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht.

Folgende Tätigkeiten können erfolgen

Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das zuständige Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin. Diese Aufgabenkreise können sein:

  • Vermögenssorge

  • Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen

  • Gesundheitssorge

  • Entscheidung über die Unterbringung

  • Wohnungsangelegenheiten

  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte

  • Schuldenregulierung

  • Vertretung gegenüber der Kirche im Missbrauchsverfahren 

Das zuständige Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur in einem dieser Aufgabenkreise bestellen.

Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit Ihnen als auch dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder neue benannt werden. 

Keine Aufgaben eines rechtlichen Betreuers

Meine Aufgabe besteht nicht darin, Ihnen beim Einkauf oder im Haushalt zu helfen.

Sollte Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, so organisiere ich Ihnen gerne im Rahmen der Betreuung hier Hilfe und Unterstützung!