Betreuungsbüro
Meine Tätigkeiten als Betreuer
Ich kann in der Betreuung erst dann aktiv werden, wenn ich vom zuständigen Amtsgericht einen offiziellen Auftrag bekommen habe. Nach Erhalt des Beschlusses zur Betreuung werde ich den Bereichen aktiv, für die ich vom Gericht eine Bestellung bekommen habe. Die Aufgabenkreise können sehr unterschiedlich sein. Dieses hängt immer davon ab, in welchen Bereichen meine Hilfe erforderlich und notwendig ist. Bevor es zu einer Entscheidung kommt, in welchen Bereichen ich Ihnen helfe, gibt es mehrere Vorgespräche mit z. B. der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht.
Folgende Tätigkeiten können erfolgen
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das zuständige Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin. Diese Aufgabenkreise können sein:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur in einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.