Ich kann in der Betreuung erst dann aktiv werden, wenn ich vom zuständigen Amtsgericht einen offiziellen Auftrag bekommen hab. Nach Erhalt des Beschlusses zur Betreuung, werde ich den Bereichen aktiv, für die ich vom Gericht eine Bestellung bekommen habe. Die Aufgabenkreise können sehr unterschiedlich sein. Dieses hängt immer davon ab, in welchen Bereichen meine Hilfe erforderlich und notwendig ist. Bevor es zu einer Entscheidung kommt, in welchen Bereichen ich Ihnen Helfe gibt es mehrere Vorgespräche mit z.B. der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht.
Betreuungsbüro Morgner – Leistungen
Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
Meine Tätigkeiten als Betreuer

Folgende Tätigkeiten können erfolgen
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das zuständige Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise können sein:
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Entscheidung über die Unterbringung
- Wohnungsangelegenheiten
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
- Schuldenregulierung
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur in einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.
Nicht Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
Meine Aufgabe besteht nicht darin, Ihnen beim Einkauf oder im Haushalt zu helfen. Sollte Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, so organisiere ich ihnen gerne im Rahmen der Betreuung hier Hilfe und Unterstützung!

Service - English
In addition we provide all services in English language.